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Kantonsparlament verhindert Abstimmung über Vermummungsverbot

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Das Parlament des Kantons Basel Stadt hat eine Initiative der Jungen SVP für ungültig erklärt. Die Initiative sah ein Vermummungsverbot im öffentlichen Raum vor.

vermummungsverbot

Das Parlament folgte damit dem Regierungsrat, welcher die Initiative im Vorfeld für unzulässig erklärt hatte. Begründet wurde der Entscheid damit, dass die Initiative das Recht auf persönliche Freiheit, das Gleichheitsgebot, das Diskriminierungsverbot und die Glaubens- und Gewissensfreiheit tangiere. Das Parlament sieht kein öffentliches Interesse an einer Einschränkung der Grundrechte in Bezug auf öffentliche Vermummung.

Brisant: Aus Sicherheitsgründen gibt es auch im Kanton Basel Stadt bereits ein Vermummungsverbot! Dieses ist jedoch auf Versammlungen und Veranstaltungen beschränkt. Die Junge SVP wollte es einfach ausweiten, so dass es auch ausserhalb von Veranstaltungen gilt. Betroffen davon wären laut Blick hauptsächlich verschleierte Frauen gewesen.

Burka-Verbot

Interessant ist, dass nicht alle Muslimas es als religiöse Pflicht ansehen eine Ganzkörperverhüllung zu tragen. Es ist also keineswegs so, dass ALLE Frauen islamischen Glaubens eine Burka tragen. Von Vermummungsverbot betroffen wäre nur eine kleine Minderheit und keineswegs alle Angehörige einer Religion. Insofern frage ich mich inwieweit man sich hierbei auf die Religionsfreiheit berufen kann.

Zudem, dürfen dem Volk in einem säkularen Staat demokratische Rechte unter Berufung auf die Religionsfreiheit vorenthalten werden? Diese Frage ist auch deshalb interessant, weil in Basel eine Initiative über einen Sachverhalt nicht zugelassen wird, der in Frankreich bereits Realität ist. Frankreich hat ein sogenanntes Burkaverbot. Wieso ist es in Basel nicht möglich über etwas abzustimmen, was in Frankreich Gesetz ist? Gelten in Frankreich andere Menschenrechte als im Kanton Basel-Stadt? Waren Rousseau und Montesquieu Franzosen oder Basler?

Auch die Argumentation betreffend dem Recht auf persönliche Freiheit ist interessant. Ob dieses Recht in Basel auch Nacktwanderer beanspruchen können? Oder gilt dieses Recht nur für Privilegierte? Für mich sind strenge Kleidervorschriften eher das Gegenteil von “persönlicher Freiheit”. Dies insbesondere dann, wenn dadurch die Persönlichkeit eines Menschen auf uniforme Weise verhüllt wird. Burkas sehen alle recht ähnlich aus. Meistens sind sie schwarz oder blau.

Hand aufs Herz, ist das Ausdruck “persönlicher Freiheit”?

Ein Ausdruck der persönlichen Freiheit ist für mich eher Nacktwandern. Wer letzteres tut setzt sich über enge sittliche und gesellschaftliche Normen hinweg, welche die persönliche Freiheit einschränken, dies indem er sich frei entfaltet. Interessanterweise endet jedoch gerade beim Nacktwandern die Toleranz. Also gerade dort, wo es um wirkliche individuelle Freiheit geht. Ist das nicht erstaunlich und bedenklich zugleich?

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